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Eine Verlängerung der bestehenden Nichtbeanstandungsregelung über den 30.9.2020 hinaus wird nicht gewährt (BMF Az. IV A 4-S0316-a/20/10007:002). (27.08.2020)
Bundesfinanzministerium veröffentlicht neues Schreiben (26.11.2014)
Neues BMF-Schreiben zur betrieblichen und privaten Nutzung (28.07.2014)