Newsletter vom Steuerberater in Mannheim - jetzt abonnieren!
Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden. (30.10.2017)
Erhaltungsaufwand oder anschaffungsnahe Herstellkosten (28.07.2015)