Seitenbereiche

Wegweisend.
Kompetent.
CTS an meiner Seite.

International: Verdeckte Gewinnausschüttung über die Grenze

https://www.cts-steuerberatung.de/steuernews/alle/
Illustration

Verdeckte Gewinnausschüttung

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) werden Vermögensminderungen oder Vermögensmehrungen verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken und nicht auf einem entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen. Stellt der Betriebsprüfer eine vGA fest, erfolgt bei der Kapitalgesellschaft eine Gewinnkorrektur und beim Gesellschafter eine entsprechende Bezugserhöhung.

Auslandsberührung

Beanstandet der Betriebsprüfer eine vGA wegen formeller Mängel (es wurden keine klaren und eindeutigen vorherigen Vereinbarungen getroffen) zwischen einem inländischen Unternehmen und einem ausländischen Tochterunternehmen, kommt es regelmäßig zu einer Doppelbesteuerung, da die geltenden DBA-Bestimmungen (im Fall Art. 6 DBA-Niederlande, welcher Art. 9 OECD-Musterabkommen entspricht) auf Seiten der Auslandstochter keine Gewinnkorrekturen erlauben, die sich aus der Nichterfüllung der nach nationalem Recht erforderlichen rein formalen Voraussetzungen begründen.

Rechtsprechung

Dies hat auch das Finanzgericht Hamburg richtig erkannt und in einem Streitfall, in dem der Betriebsprüfer eine vGA „nur“ mangels fehlender vorheriger Vereinbarungen angenommen hat (nach nationalen Vorschriften) verneint. Begründung: Geltende DBA-Bestimmungen (im Fall Art. 6 DBA-Niederlande) entfalten eine diesbezügliche Sperrwirkung (Urt. v. 31.10.2011, 6 K 179/10, Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig unter Az. BFH Az. I R 75/11).

Stand: 12. Juni 2012

Bild: geando - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Experte in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Als Ihr Steuerberater in Mannheim legen wir Wert darauf, dass wir schnell für unsere Klienten erreichbar sind! Nutzen Sie jetzt unser Angebot von einem kostenlosen Erstgespräch!

CTS Consulting Tax Service GmbH Buchprüfungsgesellschaft

Mehr zum Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.