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Unternehmensbewertung

Es gibt sehr vielfältige Anlässe  für die Durchführung von Unternehmensbewertungen.

Aus unternehmerischer Initiative heraus sind dies bspw. der Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen, aber auch die Verschmelzung von Unternehmen, die Erbringung von Sacheinlagen, die Zuführung von Eigenkapital einschließlich Agio und ähnliche Anlässe.

Anlass für Unternehmensbewertungen können auch Bewertungen von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften  für Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung sein (hinsichtlich Kaufpreisallokation und Impairment Test).

Auch steuerrechtliche Gründe sind Anlass für Unternehmensbewertungen; bspw. in den Fällen von Schenkung und Erbschaft, der Umstrukturierung von Unternehmen, der Erhaltung von steuerlichen Verlustabzügen sowie von Funktionsverlagerungen.

Die Bewertungen sind nach dem aktuell geltenden IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1) oder entsprechend nach der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung  „Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (IDW RS HFA 10)“ durchzuführen.

In der täglichen Praxis sind in aller Regel der Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen, die Umstrukturierung von Unternehmen, Erbschafts- und Schenkungsfälle sowie die Bewertung von Unternehmen für die handelsrechtliche Rechnungslegung immer wieder Anlass für Unternehmensbewertungen.

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