Seitenbereiche

Wegweisend.
Kompetent.
CTS an meiner Seite.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

https://www.cts-steuerberatung.de/steuernews/heilberufe/
Illustration

Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 Abs. 1 Satz 2) sah bisher vor, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern spätestens nach Ablauf von 3 Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes vorlegen müssen. Nach dem Gesetz können Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung aber auch schon früher verlangen. Dies würde im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers stehen, wie das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil (Az.- 5 AZR 886/11) entschieden hat. Arbeitnehmer müssen dem Folge leisten.

Der Fall

Geklagt hat eine Redakteurin, deren Dienstreiseantrag wiederholt abgelehnt worden ist. Sie meldete sich daraufhin für einen Tag krank. Der Arbeitgeber forderte die Redakteurin danach auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Nicht erforderlich ist, dass gegen den Arbeitnehmer ein Verdacht besteht, er würde „krank machen“. Tarifvertragliche Regelungen schließen eine vorzeitige Vorlagepflicht im Regelfall nicht aus, so dass sich Arbeitnehmer auf tarifliche Regelung in der Regel nicht beziehen können.

Stand: 12. Mai 2013

Bild: Udo Kroener - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Experte in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Als Ihr Steuerberater in Mannheim legen wir Wert darauf, dass wir schnell für unsere Klienten erreichbar sind! Nutzen Sie jetzt unser Angebot von einem kostenlosen Erstgespräch!

CTS Consulting Tax Service GmbH Buchprüfungsgesellschaft

Mehr zum Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.