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Welche erwerbstätigen Personen gelten als Arbeitnehmer und welche Rechte und Pflichten sind damit verbunden? Als Arbeitnehmer gelten alle natürlichen Personen, die als Arbeiter oder Angestellte im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet sind und ihre Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen. Die Grundlage hierfür bildet ein Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer unterliegen damit verschiedenen Pflichten, verfügen aber auch über gewisse Rechte, wie beispielsweise dem Recht auf Einhaltung einer Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber.
Durch den Arbeitsvertrag ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Als Gegenleistung hat der Arbeitgeber die im Arbeitsvertrag versprochene Vergütung zu leisten. Dies sind die jeweiligen Hauptpflichten der Vertragspartner aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer muss vom Dienstgeber u. a. bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern angemeldet werden.
Sachbezüge und lohnsteuerliche Behandlung unentgeltlicher/verbilligter Mahlzeiten in 2021
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Erhalten Arbeitnehmer an Arbeitstagen oder auch während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten von ihrem Arbeitgeber, müssen die Mahlzeiten dem laufenden Arbeitslohn als Sachbezug hinzugerechnet werden.
Arbeitszimmer Aufwendungen versus Veräußerungsgewinnbesteuerung
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Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.
EuGH nimmt Arbeitgeber in Sachen Arbeitszeiterfassung in die Pflicht
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Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
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Die mit der doppelten Haushaltsführung im Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sind grundsätzlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abzugsfähig.
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