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Grundlohn: News zum Thema

Vergütung für sonntägliche Rufbereitschaft

| Zuschläge für Sonntagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen

Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge

| Arbeitgeber können für Sonn- und Feiertagsarbeiten Zuschläge zahlen, die bis zu bestimmten Prozent-Grenzen einkommensteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig sind.

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