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Rechtsschutz: News zum Thema

Erbschaftsteuer: Vorläufiger Rechtsschutz

| Wann der Fiskus die Erbschaftsteuer nicht eintreiben darf

Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten

| Gemäß der Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) müssen unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden.

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