Seitenbereiche

Wegweisend.
Kompetent.
CTS an meiner Seite.

Mindestlohn ab 2015

https://www.cts-steuerberatung.de/steuernews/alle/
Illustration

8,50 € pro Arbeitsstunde Pflicht für alle Arbeitnehmer

Mindestlohngesetz

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (vom 02. 04.2014) hat die Bundesregierung unter anderem ein neues Mindestlohngesetz auf den Weg gebracht, welches vom Parlament voraussichtlich ab Juli verabschiedet wird. Das neue Mindestlohngesetz schreibt ab dem 01.01.2015 einen Mindestbruttolohn von 8,50 € pro Zeitstunde fest.

Geltungsbereich

Der neue Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sein sollen lediglich Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach ihrer Neueinstellung, Jugendliche unter 18 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Auszubildende. Dem Mindestlohn unterliegen grundsätzlich auch alle Praktikanten mit Ausnahme jener, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen einer Schulausbildung oder eines Studiums absolvieren. Ausgenommen sind auch so genannte Schnupperpraktikanten oder Arbeitsverhältnisse im Rahmen freiwilliger Praktika für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten.

Gestaltungsmißbrauch

Das Gesetz sieht hohe Geldbußen für Fälle vor, in denen gegen den Mindestlohn durch missbräuchliche Konstruktionen und dergleichen verstoßen wird. Im Einzelfall können Geldbußen bis zu 500.000 € verhängt werden (vgl. § 21 MiLoG-E).

Übergangsregelung

Bis zum 31.12.2016 sollen vom neuen Mindestlohngesetz abweichende tarifvertragliche Regelungen weiterhin gelten, sofern diese für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind (§ 24 Mindestlohngesetz MiLoG-E).

Dies gilt ebenso für Rechtsverordnungen auf Grundlage des Arbeitnehmerentsende- und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Ab dem 01.01.2017 ist der neue Mindestlohn für alle Arbeitnehmer verbindlich. Vorrangig gelten dann nur noch Regelungen, die ein Entgelt festschreiben, welches die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet (§ 1 Abs. 3 MiLoG-E). Damit kann der Mindestlohn nur noch bis 31.12.2016 durch entsprechende Tarifverträge, die eine geringere Entlohnung vorsehen, unterschritten werden.

Stand: 24. Juni 2014

Bild: flyinger - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Experte in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Als Ihr Steuerberater in Mannheim legen wir Wert darauf, dass wir schnell für unsere Klienten erreichbar sind! Nutzen Sie jetzt unser Angebot von einem kostenlosen Erstgespräch!

CTS Consulting Tax Service GmbH Buchprüfungsgesellschaft

Mehr zum Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.