Seitenbereiche

Wegweisend.
Kompetent.
CTS an meiner Seite.

Aufwendungen: News zum Thema

Steuerliche Behandlung der Kosten für eine Weihnachtsfeier

| BFH-Urteil zur Berechnung der 110-Euro-Freigrenze

Einführung des Neun-Euro-Tickets

| Was hinsichtlich der Arbeitgeberzuschüsse steuerlich zu beachten ist, regelt ein neues BMF-Schreiben.

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

| Bundesfinanzhof billigt Abzugsverbot auch bei Günstigerprüfung

Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen

| Bei Betriebsveranstaltungen ist die 110 €-Grenze pro Arbeitnehmer strikt einzuhalten, sonst droht die Steuerkeule.

Aufwendungen für eine Liposuktion als außergewöhnliche Belastung

| Aufwendungen für Liposuktion können auch ohne gesonderte Nachweiserfordernisse als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

Aufwendungen eines Arztes für ein Theologiestudium

| Aufwendungen für Zweitstudium zur Patientenseelsorge keine Werbungskosten

Bei Anfertigung des Jahresabschlusses auch an Archivierungsrückstellung denken

| Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Archivierungspflichten bilden

Werbungskosten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

| Aktuelles BFH-Urteil

Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für Werbekalender

| Aufwendungen für Werbekalender sind wie Geschenke an Geschäftspartner als Betriebsausgabe abziehbar

Kosten für Lipödem als außergewöhnliche Belastung

| Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden

Wochenendarbeitszimmer

| Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich durch Arbeiten am Wochenende den Steuerabzug von € 1.250,00 sichern.

Die Denkmal Abschreibung

| Vermietete Denkmalimmobilien

Veräußerung einer Ferienwohnung

| Ein Steuerpflichtiger hat in 2013 eine Ferienwohnung gekauft und 2016 wieder veräußert.

Kein Werbungskostenabzug für Erststudium

| Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Über uns: Wir sind Ihr Experte in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Als Ihr Steuerberater in Mannheim legen wir Wert darauf, dass wir schnell für unsere Klienten erreichbar sind! Nutzen Sie jetzt unser Angebot von einem kostenlosen Erstgespräch!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.