Seitenbereiche

Wegweisend.
Kompetent.
CTS an meiner Seite.

Die Denkmal Abschreibung

https://www.cts-steuerberatung.de/steuernews/alle/
Illustration

Vermietete Denkmalimmobilien

Während der Normalabschreibungssatz für vermietete Wohnimmobilien in den vergangenen Jahren auf 2% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten reduziert wurde, blieben die AfA-Sätze für Denkmalimmobilien seit 2004 konstant. Für vermietete denkmalgeschützte Immobilien können, abweichend von der allgemeinen 2 %-AfA im Jahr der Herstellung, in den folgenden 7 Jahren jeweils bis zu 9 % und in den darauffolgenden 4 Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Baumaßnahmen abgesetzt werden, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind (§ 7i Abs. 1 EStG).

Sonderausgabenabzug bei Selbstnutzung

Auch Selbstnutzer von Denkmalimmobilien können ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen. Hier als Sonderausgaben, weil die Aufwendungen mit keinen Einkünften in Zusammenhang stehen. Als Sonderausgaben können im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahmen und in den folgenden 9 Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % der Sanierungsaufwendungen (§ 10f EStG) geltend gemacht werden. Für Anschaffungskosten kommt ein Abzug nach § 10 f EStG nur in Betracht, sofern hierin Aufwendungen für nach Abschluss des Kaufvertrags durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen enthalten sind. Eine darüber hinausgehende Abschreibung (etwa die allgemeine „2 %-AfA für Gebäude“) ist bei Selbstnutzung nicht möglich.

Steuerrechtliche Voraussetzungen

Das Finanzamt prüft hierbei u.a. die Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken und ob ein Abzug der Aufwendungen nach anderen Vorschriften vorgenommen wurde. Die Steuervorteile können von einem Steuerpflichtigen nur für ein Objekt genutzt werden. Bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung vorliegen, besteht die Abzugsmöglichkeit für zwei Objekte.

Stand: 26. September 2014

Bild: Michael Neuhauß - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Experte in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Als Ihr Steuerberater in Mannheim legen wir Wert darauf, dass wir schnell für unsere Klienten erreichbar sind! Nutzen Sie jetzt unser Angebot von einem kostenlosen Erstgespräch!

CTS Consulting Tax Service GmbH Buchprüfungsgesellschaft

Mehr zum Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.