Seitenbereiche

Wegweisend.
Kompetent.
CTS an meiner Seite.

Auch die Finanzverwaltung späht im Internet

https://www.cts-steuerberatung.de/steuernews/alle/
Illustration

Auskunftspflicht „Dritter“

Der Paragraf 93 der Abgabenordnung verpflichtet „Dritte“ zu einer Auskunftspflicht gegenüber den Finanzbehörden. Diese Vorschrift wird immer wieder in Verbindung mit Kreditinstituten gesehen, gilt aber auch beispielsweise für Betreiber von Internetplattformen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 16.5.2013, II R 15/12 festgestellt hat.

Der Fall

In dem Fall ging es darum, dass die Steuerfahndung vom Betreiber einer Internethandelsplattform wissen wollte, welche Nutzer dieser Plattform in einem Jahr Verkaufserlöse von mehr als 17.500 € erzielt haben. Die Steuerfahndung forderte Name und Anschrift dieser Händler und auch die Bankverbindung, über die die Geschäfte gelaufen sind. Außerdem wurde eine Aufstellung der einzelnen Verkäufe verlangt.

Kein Datenschutz für Steuerzwecke

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass nach Ansicht des BFH ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung nicht mit der Begründung verweigert werden darf, die Geheimhaltung der Daten sei privatrechtlich vereinbart worden. Die im Telemediengesetz enthaltenen Vorschriften über den Datenschutz würden nicht für den Bereich der Besteuerung gelten.

Stand: 12. September 2013

Bild: peshkova - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr Experte in allen Bereichen rund um das Thema Steuerberatung. Als Ihr Steuerberater in Mannheim legen wir Wert darauf, dass wir schnell für unsere Klienten erreichbar sind! Nutzen Sie jetzt unser Angebot von einem kostenlosen Erstgespräch!

CTS Consulting Tax Service GmbH Buchprüfungsgesellschaft

Mehr zum Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.